L623: Radweg von Grünwettersbach nach Wolfartsweier kommt

*** Update 14.10.2025 ***

Radweg Grünwettersbach – Wolfartsweier soll ab 2027 gebaut werden

Nach rund 20 Jahren politischer Diskussionen, zahlreicher Anträge und intensiver Gespräche gibt es nun endlich eine erfreuliche Perspektive für die Bergdörfer: Der lang ersehnte Radweg zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier entlang der L623 soll nach aktuellem Stand ab Frühjahr 2027 gebaut werden. Mit dieser positiven Nachricht überraschten Bündnis 90/Die Grünen aus den Bergdörfern die Mitglieder der Ortschaftsräte sowie die Einwohnerinnen und Einwohner.

Im Rahmen der überarbeiteten Planungen konnte insbesondere der Eingriff in den Hangbereich deutlich reduziert werden. Möglich wird dies durch eine veränderte bauliche Böschungssicherung, die die Auswirkungen auf Natur und Landschaft spürbar verringert. Darüber hinaus wurden ergänzende artenschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt, unter anderem zum Schutz des Feuersalamanders. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in die neuen Planungen eingeflossen und sollen dazu beitragen, den Radwegebau möglichst naturverträglich umzusetzen.

Der geplante Radweg stellt ein wichtiges Infrastrukturprojekt für den Karlsruher Höhenstadtteil dar. Seit vielen Jahren setzen sich die Fraktionen im Ortschaftsrat Wettersbach gemeinsam für eine sichere und direkte Radwegeverbindung zwischen den beiden Stadtteilen ein. Immer wieder wurde auf die gefährliche Verkehrssituation entlang der Landesstraße hingewiesen. Besonders für Schülerinnen und Schüler, Berufspendlerinnen und Berufspendler sowie Freizeitradler fehlte bislang eine sichere Verbindung. Der Wunsch nach einem durchgängigen und alltagstauglichen Radweg wurde deshalb über Jahrzehnte hinweg von Bürgerschaft und Kommunalpolitik gleichermaßen eingefordert.

Die nun angekündigte Realisierung ist daher nicht nur ein verkehrspolitischer Erfolg, sondern auch ein wichtiges Signal für die Entwicklung nachhaltiger Mobilität in den Bergdörfern. Der Ausbau der Radinfrastruktur spielt eine zentrale Rolle für den Klimaschutz, die Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Lebensqualität vor Ort. Gerade in Zeiten steigender Verkehrsbelastung und wachsender Bedeutung des Radverkehrs ist eine sichere Verbindung zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier von großer Bedeutung.

Besonders erfreulich ist, dass dieses Projekt über Parteigrenzen hinweg unterstützt wurde. Die gemeinsamen Bemühungen aller im Ortschaftsrat Wettersbach vertretenen Fraktionen haben letztlich dazu beigetragen, dass das Vorhaben weiterhin auf der politischen Agenda blieb und nun offenbar vor der Umsetzung steht. Dies zeigt, dass beharrliches kommunalpolitisches Engagement und die enge Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft langfristig Wirkung entfalten können.

Gleichzeitig bleibt trotz aller Freude auch eine gewisse Zurückhaltung bestehen. In der Vergangenheit gab es bereits mehrfach Zusagen und Ankündigungen, ohne dass es letztlich zu einer Umsetzung kam. Deshalb hoffen viele Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitglieder des Ortschaftsrates, dass der angekündigte Zeitplan diesmal eingehalten wird und keine weiteren Verzögerungen oder Rückschläge mehr eintreten.

Sollte der Baubeginn im Frühjahr 2027 tatsächlich erfolgen, wäre dies ein bedeutender Meilenstein für die Verkehrsanbindung der Bergdörfer und ein lange erwarteter Erfolg kommunalpolitischer Arbeit.

In einem Schreiben vom 27.03.2026 an die Staatssekretärin Dr. Ute Leidig bestätigt Verkehrsminister Wilfried Hermann den geplanten Beginn der Baumaßnahme. Die Anfrage von Dr. Ute Leidig sowie die Antwort des Verkehrsministers wurden auf ihrer Webseite veröffentlicht. https://ute-leidig.de/news/radweg-entlang-der-l623-zwischen-wolfartsweier-und-grunwettersbach/

Den nachfolgenden Originaltext haben wir von dort übernommen:

Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr, Datum: 27. März 2026, Radweg entlang der L 623 zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24. Februar 2026, in dem Sie sich über den aktuellen Sachstand zum geplanten Radweg zwischen den Karlsruher Stadtteilen Wolfartsweier und Grünwettersbach erkundigen.

Die Planung wird derzeit vom Regierungspräsidium Karlsruhe insbesondere hinsichtlich der Böschungssicherung überarbeitet. Ursprünglich sollte die Böschungssicherung mittels des Systems „Bewehrter Erde" gesichert werden. Die vom Baurecht (Absehensentscheid) umfassten Eingriffsgrenzen wären dadurch aber überschritten worden. Die Überprüfung von Alternativen brachte eine Kombination von Bodenvernagelung und Auflage eines dreidimensionalen Stahlgitters als neue Art der Böschungssicherung hervor. Das neue System erfüllt die naturschutzfachlichen Anforderungen, kann in den vom Absehensentscheid umfassten Grenzen umgesetzt werden und wurde mit den betroffenen Behörden der Stadt Karlsruhe abgestimmt. Der Eingriff in den Hang wird dabei deutlich reduziert. Es erfolgen ebenso weitere notwendige Abstimmungen, beispielsweise zu den Rodungsarbeiten und insbesondere zum Verkehrskonzept während der Bautätigkeiten.

Hier zeichnet sich ein sehr hoher Abstimmungs- und Planungsaufwand ab. Unter der Voraussetzung, dass hier keine größeren Hindernisse auftreten, soll nach aktuellem Stand die Hauptbaumaßnahme im Frühjahr 2027 begonnen werden und wird voraussichtlich über das komplette Kalenderjahr dauern. Das Screening gemäß des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) ergab Ende 2019, dass für das Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Grundsätzlich werden Daten ökologischer Bestandserfassungen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens bis zu einem Alter von fünf Jahren als aktuell angesehen. Es liegt im Ermessen der Planfeststellungsbehörde, ob Umweltdaten, die die 5-Jahres-Grenze überschritten haben, weiterhin als gültig angesehen werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn gleichbleibende Standortbedingungen, Nutzungen und Strukturen, etc. vorliegen, was auf das geplante Vorhaben zutrifft. Die landschaftspflegerische Begleitplanung aus dem Jahr 2021, in der unter anderem artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeschlossen wurden, wird daher grundsätzlich weiterhin als gültiges Dokument berücksichtigt.

Gleichwohl wurde hinsichtlich des Artenschutzes im Jahr 2024 im Auftrag der Stadt eine Feuersalamander-Kartierung durchgeführt, ebenso erfolgte in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde eine Potenzialanalyse für drei Artengruppen sowie eine weitere Kartierung zu im Untersuchungsgebiet vorkommenden Arten. Die Ergebnisse werden mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abgestimmt, ggfs. erforderliche weitere (vorgezogene) Ausgleichsmaßnahmen werden in den landschaftspflegerischen Ausführungsplan mitaufgenommen. Das vorgenannte angepasste System der Böschungssicherung wurde mit der UNB in Hinblick auf die artenschutzfachlichen Belange abgestimmt. Die bisherigen Vorgaben zum Schutz des Feuersalamanders, insbesondere die begrünbare Böschung sowie die maximale Neigung von 60 Grad, werden weiterhin eingehalten. Die Zustimmung der UNB zum neuen System liegt vor. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine weiteren naturschutzfachlichen Untersuchungen erforderlich.

Die Variantenuntersuchung zum Radweg wurde in den vorherigen Planungsstufen abgehandelt. Mehrfach untersucht wurde dabei ein unbefestigter Waldweg zwischen der BAB A 8 und der L 623. Ergebnis der Überprüfung war, dass der Waldweg wegen der Topografie des Geländes mit starken Steigungen und Gefälle, Eingriffe in den Waldbestand und nicht zuletzt wegen der fehlenden sozialen Sicherheit als mögliche Ausführungsvariante ausscheidet. Weitere Ausscheidungskriterien waren der fehlende Anschluss des Waldweges an den Ortsteil Grünwettersbach sowie an die Schlossbergstraße in Wolfartsweier. Im Zuge der Variantenprüfung wurde die alternative Routenführung über den Waldweg auch mit den Radfahr- und Naturschutzverbänden sowie mit dem Ortschaftsrat besprochen, die damals den Waldweg nicht als Alternative ansahen.

Die überarbeitete Planung stellt nun sicher, dass die Grenzen des Baurechts in allen Belangen eingehalten und auf schnellstem Wege Verbesserungen für den Radverkehr und die Verkehrssicherheit erreicht werden können. Das Ministerium unterstützt daher die Realisierung und, dass die notwendigen Haushaltmittel für den Bau zur Verfügung gestellt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Hermann MdL

*** Update 14.10.2025 ***

Radwegbau  muss neu geplant werden

Originaltext der Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Antrag der Bündnis90/Die Grünen im Ortschaftsrat Wettersbach am 14.10.2025:

Kurzfassung
Im Rahmen der vertieften Planung haben sich neue geologische Erkenntnisse ergeben, die eine Anpassung der vorgesehenen Böschungssicherung erforderlich machen. Derzeit untersucht das Regierungspräsidium verschiedene Varianten, die sowohl den Eingriff in die angrenzenden Böschungsbereiche reduzieren als auch die ökologischen Belange gemäß den Vorgaben des Absehensentscheid berücksichtigen.
Eine Vorstellung im Ortschaftsrat ist sinnvoll, sobald die Ausführungsplanung weiter fortgeschritten ist und belastbare Ergebnisse vorliegen.

Erläuterungen
Das Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe hat im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe bis zur Entwurfsplanung den Ausbau des Geh- und Radwegs entlang der L 623 bearbeitet. Die Entwurfsplanung wurde mittlerweile zuständigkeitshalber an das Regierungspräsidium Karlsruhe übergeben. Für die weiteren Schritte – Ausführungsplanung und Bauausführung – ist nun das Regierungspräsidium als Bauherr verantwortlich.
Im Rahmen der vertieften Planung haben sich neue geologische Erkenntnisse ergeben, die eine Anpassung der vorgesehenen Böschungssicherung erforderlich machen. Derzeit untersucht das Regierungspräsidium verschiedene Varianten, die sowohl den Eingriff in die angrenzenden Böschungsbereiche reduzieren als auch die ökologischen Belange gemäß den Vorgaben des Absehensentscheid berücksichtigen. Für die Prüfung und Abstimmung eines alternativen Sicherungssystems sind zudem verschiedene Fachstellen zu beteiligen. Die erforderlichen Abstimmungen wurden bereits angestoßen, können jedoch noch nicht abgeschlossen werden.
Eine Vorstellung im Ortschaftsrat ist sinnvoll, sobald die Ausführungsplanung weiter fortgeschritten ist und belastbare Ergebnisse vorliegen.
Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen
Die Kosten trägt das Land Baden-Württemberg

*** Update 25.07.2025 ***

Radwegbau verschiebt sich

Nach Mitteilung des RP verschiebt sich der Beginn der Baumaßnahmen für den Radweg. Es werden Planänderungen zur Hangsicherung angeführt. Weitere Mitteilungen und Informationen sollen folgen.

*** Update 22.02.2025 ***

JA zu Radweg an der L 623

Unterstützen Sie die Radwegplanung zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier

Aktuell wird im Internet eine Online-Petition „Für einen sicheren und ökologischen Radweg zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier“ geworben. Auf den ersten Blick wirkt die Überschrift positiv. Setzt man sich dann aber einmal genauer mit den Argumenten des Initiators der Petition in deren Begründung auseinander, erkennt man schnell, dass hier gegen den Radweg gestimmt wird, der nach jahrzehntelanger Planung kurz vor dem Baubeginn steht.

Wir bitten Sie daher, die Petition NICHT zu unterschreiben, da dies als Zustimmung zu den bestehenden Planungen gewertet wird.

Wer die Planungshistorie des gemeinsamen Fuß- und Radwegs zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier verfolgt hat, kann den Planern mit Sicherheit eines nicht vorwerfen: Dass sie unüberlegt gehandelt haben. Nach rund 20 Jahren intensiver Diskussionen wurden von den Fachämtern zahlreiche Trassenführungen geprüft und zum Teil auch konkret geplant. Aus verkehrsrechtlichen und naturschutzrechtlichen Gründen mussten viele dieser Entwürfe jedoch (zu Recht) wieder verworfen werden. Bei der Planung stellte es sich als besondere Herausforderung dar, verkehrsrechtlichen Vorgaben mit naturschutzrechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen. Nach umfassender Prüfung und Planung wurde schließlich eine Lösung erarbeitet, die sämtliche widerstreitenden Interessen berücksichtigt und harmonisiert: Den bestehenden Gehweg entlang der L623 zu verbreitern.

Nicht nur unsere Fraktion, sondern der gesamte Ortschaftsrat Wettersbach setzt sich seit vielen Jahren für eine Mobilitätswende ein. Dies umfasst die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, den Ausbau von Carsharing-Angeboten sowie den Bau von Radwegen in unseren Bergdörfern. Diese Maßnahmen sind Teil des Naturschutzes, bringen jedoch auch Konflikte mit sich, die Kompromisse erfordern.

In der Begründung der Petition wird ohne nähere Erläuterung die pauschale Behauptung aufgestellt, die von dem Regierungspräsidium geplante Verbreiterung des Gehwegs wäre weder umweltverträglich, noch stelle sie in punkto Sicherheit eine Verbesserung für Radfahrer dar. Beides ist nachweislich falsch!

Richtig ist, dass es für eine Verbreiterung des bestehenden Gehwegs erforderlich ist, den bestehenden Hang zurück zu verlagern. Hierzu wurde von den Planern das nachhaltige Verfahren „bewehrte Erde“ entwickelt (siehe hierzu unten unsere weiteren Updates zu der Planung des Radwegs). Dieses Verfahren stellt sicher, dass der charakteristische Schluchtcharakter des Wetterbachtals erhalten bleibt. Darüber hinaus werden ökologische Belange berücksichtigt, wie etwa der Erhalt des Lebensraums des Feuersalamanders.

Für die Realisierung dieses nachhaltigen Verfahrens nehmen die Planer zum Zweck des Naturschutzes ausdrücklich eine längere Bauzeit, größeren Erdbewegungen und auch höhere Kosten in Kauf. Hohe Betonwände, wie sie etwa beim Radweg nach Hohenwettersbach erforderlich und eingesetzt wurden, werden durch das Verfahren „bewehrte Erde“ vermieden. U.a. aus diesem Grund hat sich der Ortschaftsrat Wettersbach einstimmig für diese Planungen ausgesprochen.

Aus welchem Grund der geplante gemeinsame Fuß- und Radweg keine Verbesserung für die Sicherheit der Radfahrer darstellen soll, wird in der Begründung der Petition nicht erläutert. Für uns ist dieses Argument in keiner Weise nachvollziehbar, sondern dient offensichtlich ausschließlich der Stimmungsmache. Selbstverständlich wird durch die Verbreiterung des Wegs auf 3,00 Meter + Sicherheitstrennstreifen von weiteren 1,15 Meter sichergestellt, dass Radler sowohl aus Grünwettersbach als auch aus Wolfartsweier kommend, den Weg befahren können. Diese Breite entspricht zudem den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Wir wollen zudem nicht unerwähnt lassen, dass der Initiator der Petition jederzeit die Möglichkeit hatte, seine Argumente mit Mitgliedern des Ortschaftsrates Wettersbach auszutauschen und seine Verbesserungsvorschläge zu diskutieren.

Da es sich um eine Landstraße handelt, ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium, Bauherr und Kostenträger der Maßnahme. Erste Baumaßnahmen können und sollen bereits in diesem Jahr beginnen.

Wir unterstützen ausdrücklich die derzeitige Planung des gemeinsamen Fuß- und Radwegs und setzen uns dafür ein, dass der Bau noch in diesem Jahr beginnen kann.

Ihre CDU/FW Ortschaftsratsfraktion Wettersbach


 *** Update 18.09.2024 ***

CDU/FW-Fraktion Wettersbach freut sich über baldigen Lückenschluss

Bei den Sitzungen der Ortschaftsräte Wettersbach und Wolfartsweier am 17.09.2024 wurden vom Regierungspräsidium dem Ortschaftsrat und der Bevölkerung die Planungen für den neuen Radweg vorgestellt: Die Planungen sollen bis Ende 2024 abgeschlossen werden. Noch keine Planungen gab es für die Radwegzuführung am Ortsausgang Grünwettersbach. Täglich fahren in diesem Bereich ca. 10.700 Fahrzeuge auf der L623, hiervon ein geringer Teil Schwerverkehr. Für die Baumaßnahme müssen ungefähr 10.000 m³ Boden bewegt werden. Dies ist nur unter Vollsperrung der L623 machbar. Nach Abschluß der Bauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Stupferich könnte es im Juli 2025 los gehen. Ca. 5 Monate vorbereitende Abeiten mit halbseitiger Sperrung, Winter 2025/26 Rodungsarbeiten, ca. März bis Oktober 2026 Radwegbau mit Vollsperrung. Wegen der begrenzten Straßenbreite der L623 sind die Bauarbeiten wegen dem Einsatz von großen Baumaschinen nur unter Vollsperrung möglich. Daher dürfen in den Nachbarorten und auf der Autobahn gleichzeitig keine anderen Baustellen sein.

Planung Radweg L623 Grünwettersbach - Wolfartsweier

Radwegplanung L623 Grünwettersbach - Wolfartsweier - Bewehrte Erde

Der Rad-/Gehweg soll auf 3,00 Meter Breite + Sicherheitstrennstreifen, ergibt zusammen 4,15 Meter verbreitert werden. Dies sind die gesetzlich vorgeschiebenen Breiten. Um hohe Mauerscheiben zu vermeiden wird zum größten Teil die Böschungssicherung mit dem System "Bewehrte Erde" gebaut. Das bedeutet der stark ansteigende Waldrand wird abgegraben und mit ähnlicher Topografie nach hinten versetzt.. Die Neigung der Böschung wird teilweise, im Vergleich zu heute, für den Bedarf der Feuersalamander angepasst. Bei der Wetterbach-Unterführung am Fallbrunnen muss eine neue Brücke für den Radwerg gebaut werden, diese könnte schon 2025 verwirklicht werden. Die Bauzeit beträgt hier ungefähr 5 Monate.

Rückblick

Die ersten Beratungen für einen Radweg zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier gab es im Ortschaftsrat Wettersbach schon im Jahre 2002. Im Laufe der Jahre wurden von den Fachämtern zahlreiche Trassenführungen geprüft und teilweis auch schon geplant. Aus verkehrsrechtlichen oder naturschutzrechtlichen Gründen wurden diese von den Fach- und Verkehrsplanern immer wieder verworfen. Es stellte sich als recht schwierig heraus, alle verkehrsrechtlichen Richtlinien und alle Naturschutzvorschriften unter einen Hut zu bekommen. Nach jahrelanger Prüfung blieb als einzige Möglichkeit, den heutigen Gehweg entlang der L623 zu verbreitern.  Da es sich um eine Landstraße handelt, ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium, Bauherr und Kostenträger der Maßnahme.

Die Alternative mit bis zu fünf Meter hohe Mauerscheiben entlang der L623 wurde vom Ortschaftsrat Wettersbach bereits im Jahre 2015 abgelehnt. Diese Variante wäre heute in Bezug auf den Naturschutz auch nicht mehr genehmigungsfähig. Bei der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Wettersbach am 30.05.2017 wurde vom Tiefbauamt Karlsruhe die Planung mit dem Bauverfahren "Bewehrte Erde" vorgestellt. Der Ortschaftsrat Wettersbach sprach sich damals einstimmig für diese Variante aus, auch mit dem Wissen, dass dies sehr große Erdbewegungen und Baumfällungen nach sich zieht.

*** Update 03.06.2024 ***

Der Radweg nach Wolfartsweier kommt bald!

Unsere Anfrage zum Thema Radweg wird bei der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates Wettersbach am 11.06.2024 behandelt. Aus der bereits vorliegenden Antwort geht hervor, dass es bald los geht. Im Herbst bzw. Winter 2025/2026 sollen erste Maßnahmen ergriffen werden. Wortlaut der Stellungnahme:

Die Ortsverwaltung Wettersbach erhielt von Seiten der Fachämter die Rückmeldung, dass voraussichtlich im Herbst bzw. Winter 2024/2025 erste Maßnahmen ergriffen würden. Detaillierte Informationen zur vorgesehenen baulichen und zeitlichen Umsetzung sollen dem Ortschaftsrat sowie der Öffentlichkeit im Rahmen einer Präsentation in einer Ortschaftsratssitzung gegeben werden.
Nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt und dem Regierungspräsidium Karlsruhe wird die Maßnahme voraussichtlich in der September- (17.09.) oder Oktober- (15.10.) Ortschaftsratssitzung in Wettersbach als auch im Ortschaftsrat Wolfartsweier öffentlich vorgestellt. Das Sitzungsdatum ist abhängig von der Terminierung der Verabschiedung des Ortschaftsrates bzw. der konstituierenden Sitzung des Ortschaftsrates.

Wir freuen uns, dass nach langen Jahren der Planung und Genehmigung der wichtige Radweg für unsere Bürger und Bürgerinnen kommt.

*** Update 02.05.2024 ***

Aufgrund unserer Nachfrage beim RP, bekamen wir am 05.02.2024 die Antwort, dass aktuell das Baugrundgutachten erstellt wird und dieses vorraussichtlich im April 2024 vorliegt. Anschließend wird der Planungsstand überprüft und fortgeführt. Ab Juni 2024 ist es dem Regierungspräsidium möglich, konkrete Planungen im Ortschaftsrat Wettersbach öffentlich vorzustellen. Zur Klärung haben wir hierzu am 02.05.2024 eine neue Anfrage im Ortschaftsrat gestellt.


*** Update 20.12.2023 ***

„Kurz vor Weihnachten sind das tolle Nachrichten aus dem Regierungspräsidium: für den Radweg zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach besteht Baurecht“, eröffnet Fraktionsvorsitzender der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach, Roland Jourdan. „Lange Zeit hatte es keine Neuigkeiten zum geplanten Radweg entlang der L 623 gegeben. Zusammen mit der CDU-Ortschaftsratsfraktion Wolfartsweier haben wir uns daher direkt an die Regierungspräsidentin gewendet und jetzt eine konkrete Antwort erhalten.“

„Das Regierungspräsidium befasst sich aktuell mit der Ausführungsplanung und der baulichen Umsetzung des Radweges“, fasst Jourdan zusammen. „Als letzter vorbereitender Schritt müssen noch geo- und umwelttechnische Untersuchungen in den betroffenen Böschungsbereichen durchgeführt werden. Die Untersuchungsergebnisse dürften ab dem kommenden Frühjahr vorliegen. Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist dann ab dem Jahr 2025 zu rechnen.“ Aus dem Antwortschreiben von Regierungspräsidentin Sylvia Felder geht weiter hervor, dass der Radwegebau in Regie des Regierungspräsidiums durchgeführt wird und von einer Bauzeit von ungefähr 18 Monaten auszugehen ist. Geplant ist die L 623 während der Bauarbeiten halbseitig zu sperren und einen Einbahnverkehr zuzulassen.

„Was lange währt, wird also endlich gut“, kommentiert Tilman Pfannkuch, Stadtrat der CDU-Gemeinderatsfraktion. „So könnte man die Angelegenheit rund um den Radweg wohl zusammenfassen. Denn die ersten konkreten Planungen reichen schon weitaus mehr als zehn Jahre zurück. Von Beginn an waren auch wir als CDU-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat dabei und haben den Planungsprozess proaktiv begleitet. Das hat einen guten Grund.“

„Bisher ist die Situation entlang der L 623 nämlich alles andere als sicher für den Radverkehr. Denn von Wolfartsweier führt nur ein 1,5 Meter breiter Fußweg nach Grünwettersbach, auf dem der Radverkehr lediglich geduldet wird. In der Gegenrichtung müssen Radfahrer sogar die kurvenreiche Landesstraße selbst befahren. Insofern ist der geplante Lückenschluss im städtischen Radwegenetz auch aus Gründen der Verkehrssicherheit enorm wichtig. Möglicherweise kann es unserer Stadt dann auch wieder gelingen, den Spitzenplatz im Fahrradklima-Test des ADFC zurückzuerobern“, so Pfannkuch abschließend.

Antwort auf persönliches Schreiben an Frau Regierungspräsidentin Felder

Seit mehr als 20 Jahren ist der Bau eines sicheren Radwegs entlang der L 623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier eine politische Forderung  der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach und der CDU-Ortschaftsratsfraktion Wolfartsweier. Bei zahlreichen Ortschaftsratssitzung wurde das Thema, hauptsächlich aufgrund unserer Anträge, seit über 15 Jahren behandelt. Nicht zuletzt der Boom der E-Bikes hat dazu geführt, dass auch in den Karlsruher Höhenstadtteilen der Alltagsradverkehr in den vergangenen Jahren erfreulicherweise noch einmal deutlich zugenommen hat. Der Radweg entlang der L 623 von Wolfartsweier nach Grünwettersbach ist jedoch nicht nur für die Bevölkerung der Höhenstadtteile von großer Bedeutung. Auch für unsere Nachbargemeinden im Landkreis Karlsruhe – hier insbesondere Waldbronn und Karlsbad – wird der Radweg die Lücke in der kürzesten Verbindung in die Karlsruher Innenstadt und zum Hauptbahnhof schließen. Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, den derzeitigen kritischen Zustand auf diesem stark und trotz der unübersichtlichen Abschnitte oftmals auch schnell befahrenen Straßenabschnitt zeitnah durch den Bau des Radwegs zu verbessern. Daher freut es uns besonders, dass jetzt die letzten Planungsschritte eingeleitet werden und es mit dem Bau bald losgehen kann.

Bauverfahren "Bewehrte Erde"

Der Radweg soll mit dem Bauverfahren "Bewehrte Erde" an der westlichen Fahrbahnseite hergestellt werden, das heißt der stark ansteigende Waldrand wird abgegraben und mit ähnlicher Topografie nach hinten versetzt. Es entsteht kein sichtbares Bauwerk mit hohen Stützmauern, was besonders dem Naturschutz zugutekommt. Hierum hatte der Ortschaftsrat Wettersbach bereits im Jahre 2015 gebeten, um bis zu fünf Meter hohe Mauerscheiben entlang der L623 zu vermeiden. Bei der Sitzung des Ortschaftsrates am 30.05.2017 wurde vom Tiefbauamt Karlsruhe die Planung mit dem Bauverfahren "Bewehrte Erde" vorgestellt. Der Ortschaftsrat Wettersbach sprach sich damals einstimmig für diese Variante aus, auch mit dem Wissen, dass dies sehr große Erdbewegungen nach sich zieht.
Dass es bei der Umsetzung dieser großen und umfangreichen Baumaßnahme zu Behinderungen bei der Verkehrsführung kommt, lässt sich nicht vermeiden. Hier wollen wir nach Abschluss der Planungen mit dem Regierungspräsidium ins Gespräch gehen. Bei Baustellen in dieser Größenordnung führen Vollsperrungen zu einer verkürzten Bauzeit und im Gegenzug Baustellen mit einer ampelgesteuerte Verkehrsführungen zu einer wesentlich verlängerten Bauzeit. Vom RP ist zurzeit eine einseitige Verkehrsführung mit Einbahnverkehr angedacht. Hier müssen wir dann die beste Lösung für unsere Bürger in den Höhenstadtteilen, in Bezug auf die Verkehrsanbindung mit PKW und für die Busverbindungen des ÖPNV finden.

Planung Radweg L 623, 30.05.2017

Foto: Planungsunterlagen aus der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates am 30.05.2017. Querschnitt Rad- und Gehweg: Gesamtbreite 4,25 Meter, bestehend aus 1,25 Meter Sicherheitsstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg, 2,50 Meter Geh- und Radweg und 0,50 Meter Sicherheitstrennstreifen zur Böschung

Hier das Antwortschreiben von Regierungspräsidentin Sylvia Felder:

Radweg L 623 Wolfartsweier - Grünwettersbach

*** Update 09.03.2021 ***

Stellungnahme zum Antrag unserer CDU/FW-Fraktion im Ortschaftsrat Wettersbach am 09.03.2021:

Kurzfassung
Bauherr für den Radweg entlang der L 623 ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Im Rahmen einer Planungsvereinbarung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde die ingenieurtechnische und planerische Betreuung des Projektes bis zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens von der Stadt Karlsruhe übernommen. Das Tiefbauamt hat nach Abstimmung mit allen beteiligten Fachämtern sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe und den Naturschutzverbänden den Wasserrechtsantrag bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht.
Im nächsten Schritt wird der Waldumwandlungsantrag bei der Oberen Forstbehörde eingereicht.

1. Der Ortschaftsrat fordert die zeitnahe Umsetzung der Herstellung eines verkehrssicheren Rad– und Gehweges entlang der L 623 zwischen den Stadtteilen Grünwettersbach und Wolfartsweier.
Das Tiefbauamt führt in Amtshilfe und Unterstützung für das Regierungspräsidium Karlsruhe die Planung des Projektes durch.
Das Tiefbauamt hat nach Abstimmung mit allen beteiligten Fachämtern sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe und den Naturschutzverbänden den Wasserrechtsantrag bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht. Im Laufe des Verfahrens zur Genehmigung des Wasserrechtsantrages wird eine formale Zustimmung aller beteiligten Fachämtern eingeholt. Sobald diese Zustimmung vorliegt, kann im Anschluss der Waldumwandlungsantrag gestellt werden. Die entsprechenden Projektordner wurden bereits erstellt und mit der „Oberen Forstbehörde Freiburg“ vorberaten.

2. Der Ortschaftsrat fordert die Umsetzung der Maßnahme auch dann, wenn das Einführungsbauwerk am Ortsrand von Grünwettersbach für den Radverkehr in Richtung Wolfartsweier wegen fehlender Grundstücksflächen noch nicht umgesetzt werden kann.
Die grundsätzliche Planung der Maßnahme „Geh- und Radwegverbreiterung entlang der L 623“ sieht derzeit eine Aufstellfläche am nördlichen Fahrbahnrand vor. So können sich bei ungünstigem Kraftfahrzeugverkehr die Rad Fahrenden am rechten Straßenrand aufstellen und warten, bis eine Lücke im Verkehrsfluss die Querung auf den zukünftig verbreiterten Geh- und Radweg zulässt. Demnach kann die Maßnahme auch ohne die Querungshilfe am Ortseingang realisiert werden.

3. Die Verwaltung legt die zeitlichen Abläufe für den Ausbau des Rad– und Gehweges dar.
Der Wasserrechtsantrag wurde bereits 2020 bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht. Im Anschluss wird vom Tiefbauamt der Waldumwandlungsantrag voraussichtlich im Frühjahr 2021 gestellt. Sobald die Genehmigungen vorliegen wird das Regierungspräsidium den Absehensentscheid von einem Planfeststellungsverfahren und somit das Baurecht erwirken. Parallel können bereits das Ausschreibungsverfahren und die Koordinierung der Bau- und Verkehrsphasen beginnen. Sobald das Baurecht durch das Regierungspräsidium Karlsruhe vorliegt, kann das Projekt umgesetzt werden. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Finanzmittel seitens des Landes für das Projekt zur Verfügung gestellt werden. Zu berücksichtigen gilt allerdings, dass das Tiefbauamt nicht auf die Bearbeitungsdauer anderer Fachdienststellen oder Behörden Einfluss nehmen kann und auch nicht Bauherr dieser Maßnahme ist. Das ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.

*** Update 23.06.2020 ***

Antwort auf unsere Anfrage bei der Sitzung des Ortschaftsrates am 23.06.2020:

Die Planfeststellungsbehörde am Regierungspräsidium Karlsruhe hat im Dezember 2019 festgestellt, dass für die Maßnahme „Geh- und Radweg zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach“ keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Damit ist der Bau ohne vorangehendes Planfeststellungsverfahren möglich, wenn alle notwendigen Genehmigungen und die Zustimmung der Träger öffentlicher Belange vorliegen

Für welches Verfahren hat sich das Regierungspräsidium Karlsruhe entschieden?
Die Planfeststellungsbehörde am Regierungspräsidium Karlsruhe hat im Dezember 2019 festgestellt, dass für die Maßnahme „Geh- und Radweg zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach“ keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Damit ist der Bau ohne vorangehendes Planfeststellungsverfahren möglich, wenn alle notwendigen Genehmigungen und die Zustimmung der Träger öffentlicher Belange vorliegen. Das Tiefbauamt hat sich daraufhin im Januar 2020 mit allen beteiligten Fachämtern, dem Regierungspräsidium Karlsruhe und den Naturschutzverbänden, über den aktuellen Planungsstand beraten, um nun zeitnah die Anträge für die notwendigen Genehmigungen (Wasserrechtsantrag, Waldumwandlungsantrag, naturschutzrechtliche Genehmigung) zu stellen. Sobald alle Genehmigungen mit positivem Bescheid vorliegen, wird das Regierungspräsidium Karlsruhe durch eine Absehensentscheidung das Baurecht erwirken.
Wie ist der aktuelle Planungsstand?
Die Planung befindet sich in der Genehmigungsphase.
Wie sieht der aktuelle Genehmigungszeitplan aus und wann ist mit der Genehmigungsreife zu rechnen?
Die Anträge (Wasserrecht, Waldumwandlung, naturschutzrechtliche Genehmigung, Absehensentscheidung) werden nun schrittweise von unterschiedlichen Fachämtern beziehungsweise Behörden bearbeitet. Auf die Bearbeitungsfristen fremder Ämter und Behörden
hat das Tiefbauamt keinen Einfluss.
Ist die Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg weiterhin gesichert?
Ja.

*** Update 17.09.2019 ***

Antrag CDU/FW: Radweg entlang der L 623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier

Sitzung Ortschaftsrat Wettersbach am 17.09.2019 

Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion beantragt
a) eine ausführliche Berichterstattung über den Planungsstand und mögliche Planungsprobleme des Radweges entlang der L623 zwischen Grünwettersbach und
Wolfartsweier
b) folgenden Beschluss im Ortschaftsrat: „Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe wird aufgefordert, das nötige Planfeststellungsverfahren kurzfristig einzuleiten und für eine schnelle Bauumsetzung zu sorgen“.
Begründung:
Bei der Beantwortung unseres Schreibens durch den Baden-Württembergischen Verkehrsminister Wilfried Hermann wird die Dringlichkeit des Radweges anerkannt. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass das RP sich in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe befindet, da es Probleme bei der Beschaffung des Baurechts gibt. Mit Schreiben vom 05.07.2019 des Oberbürgermeisters an das Verkehrsministerium Baden-Württemberg, widerspricht die Stadt Karlsruhe in einigen entscheidenden Aussagen der Stellungnahme des Verkehrsministeriums.
In der Berichterstattung soll daher dargelegt werden, in welchem Verfahrensschritt sich die Planungen für den Radweg befinden und welches Abstimmungsproblem es zwischen dem RP und der Stadt Karlsruhe gibt. Außerdem erwarten wir eine Auskunft, ob kurzfristige Bauzeitfenster in Abstimmung mit
den Autobahnbaustellen in der Region möglich sind. Wir bitten daher, die verantwortlichen Personen der entsprechenden Fachämter zu der Sitzung des Ortschaftsrates einzuladen.
Nach vielen Jahren der Beratung und Vertröstung ist es nun Zeit, dass die zuständigen Stellen in die Gänge kommen. Unsere Arbeit und die Wahrnehmung des
Ortschaftsrates in der Bevölkerung leiden massiv unter dieser Arbeitsweise.
Die Bevölkerung wartet schon lange Jahre auf den sicheren Radweg. Es ist daher notwendig, dass weitere Fortschritte, vor allem der Planungs- und Bauablauf verbindlich festgelegt werden.
unterzeichnet von:
Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender und Tilman Pfannkuch

Antwort der Stadtverwaltung am 19.09.2019:
Das Projekt „Geh- und Radwegverbreiterung entlang der L 623“ befindet sich aktuell in der Genehmigungsphase. Wir gehen davon aus, dass die Bearbeitung der Genehmigungsunterlagen einschließlich Wasserrechts- und Waldumwandlungsantrag circa noch 6 Monate in Anspruch nimmt. Sofern die Genehmigungsunterlagen positiv beschieden werden, könnte die Baugenehmigung Ende 2019 vorliegen. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium wäre
somit eine Bauausführung in den Jahren 2020/2021 möglich.

Zum Antrag der CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom 6. März 2019 „Radweg entlang der L 623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier“ nimmt das Tiefbauamt wie folgt Stellung.
In welchem Verfahrensschritt befindet sich die Planung und wie sieht der konkrete Zeitplan bis zur Planungsreife aus?
Das Projekt „Geh- und Radwegverbreiterung entlang der L 623“ befindet sich aktuell in der Genehmigungsphase, die Planung selbst in Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Zuletzt wurde der notwendige landschaftspflegerische Begleitplan sowie die erforderliche Ausgleichs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Karlsruhe und den Naturschutzverbänden besprochen und abgestimmt. Die Planungsunterlagen wurden nun dem Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständigen Straßenbaulastträger zur Prüfung vorgelegt. Derzeit erstellt das Tiefbauamt die entsprechenden Unterlagen für den Wasserrechtsantrag und den Waldumwandlungsantrag. Zunächst muss jedoch das Prüfergebnis der Planunterlagen durch das Regierungspräsidiums Karlsruhe abgewartet werden. Wir gehen davon aus, dass die Bearbeitung der Genehmigungsanträge circa 6 Monate in Anspruch nehmen wird und ein Baurecht Ende 2019 vorliegen kann.

Gibt es Vorplanungen für ein Bauzeitfenster nach den Autobahnbaustellen?
Wie bereits erläutert, liegt die L 623 als Landstraße in der Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg. Das Tiefbauamt hat hier einen Planungsauftrag vom Regierungspräsidium angenommen. Ob die Ausführung der Maßnahme ebenfalls durch das Tiefbauamt oder durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgt, ist noch zu klären.
Nach ersten Rücksprachen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wäre eine Realisierung der Maßnahme in den Jahren 2020/2021 möglich. Auf Grund der Baumaßnahmen auf den umliegenden Autobahnen 5 und 8 kann es jedoch zu Veränderungen der Bauzeit kommen.

*** Update 14.10.2014 ***

Sitzung des Ortschaftsrates Wettersbach am 14.10.2014

Stellungnahme der Stadtverwaltung, als Antwort auf einen weiteren Antrag unserer Fraktion:

Radweg entlang der L623 nach Wolfartsweier
Auch die Ortsverwaltung Wettersbach bewertet die Umsetzung des Radweges zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier entlang der L623 seit Jahren mit einer sehr hohen Dringlichkeitsstufe. So wurde bereits im Frühjahr 2012 eine Entwurfsplanung des Bauamtes Wettersbach - einschließlich Kostenschätzung - vorgelegt, die dem Ortschaftsrat vorgelegt, vom Regierungspräsidium jedoch nicht weiterverfolgt wurde. Die Landesstraße L623 liegt in der Baulast des Landes Baden-Württemberg und damit auch die Planungshoheit für den seit Jahren geforderten Radweg. In zahlreichen Abstimmungsgesprächen konnte dann mit dem Regierungspräsidium vereinbart werden, dass das Tiefbauamt die Planungsleistungen be-treut und zu Lasten des Regierungspräsidiums vergibt. Der Planungsauftrag ist seit längerer Zeit vergeben. Das beauftragte Planungsbüro hat nun zugesagt, bis Ende Oktober 2014 den Vorentwurf für diese Maßnahme vorzulegen. Nach einer internen Verwaltungsabstimmung und im Einverständnis mit dem Regierungspräsidium, kann die Planung dann im Anschluss auch dem Ortschaftsrat vorgestellt werden. Einem Vorort-Termin zu endgültigen Abstimmung der Planung steht ebenfalls nichts im Wege.
In diesem Zusammenhang soll abschließend nochmals darauf hingewiesen werden, dass sowohl vom Tiefbauamt der Stadt Karlsruhe wie gleichermaßen von der Ortsverwaltung Wettersbach immer wieder die Forderung gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe geltend gemacht wurde, die Verbindung dieses dringend notwendigen Radweges entlang der L623 mit höchster Priorität einzustufen, um möglichst schnell nach einer umsetzbaren Planung die Realisierung einleiten zu können.

L623 Grünwettersbach - Wolfartsweier(Fotos: Roland Jourdan)