An Ortsverwaltung Wettersbach, Rathaus Grünwettersbach

Karlsruhe, 13.06.2026

Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 2 der Ortschaftsratssitzung am 16.06.2026
Stationäre Jugendverkehrsschule für die Höhenstadtteile, Vorlage Nr.: 2026/0324

Sehr geehrte Frau Ortsvorsteherin Tron,
die CDU/Freie Wähler-Fraktion beantragt, diesen Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 2 der Ortschaftsratssitzung am 16.06.2026 zu beraten.

Wir schlagen eine alternative Fläche bei der Heinz-Barth-Schule zur Verwirklichung der stationären Jugendverkehrsschule vor. Nach unseren Berechnungen ist die Einrichtung des Jugendverkehrsschulplatzes auf der oberen Ebene des Schulgeländes in verschiedenen Varianten möglich. Die vorgeschlagene Fläche soll durch die für die Verkehrsschulen zuständige Polizeibehörde sowie die zuständigen Fachämter der Stadt Karlsruhe auf ihre Machbarkeit geprüft werden. Bei Machbarkeit soll dort der Jugendverkehrsschulplatz eingerichtet werden.

BegründungSchulgelände Heinz-Barth-Schule Wettersbach

Wir unterstützen ausdrücklich die Einrichtung einer stationären Jugendverkehrsschule bei der Heinz-Barth-Schule Wettersbach. Eine gute Verkehrserziehung und mehr Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr sind uns sehr wichtig. Gleichzeitig dürfen jedoch keine Nutzungskonflikte mit dem bestehenden Multifunktionsplatz entstehen.

Als Ausgleich für den durch den Bau der „Seniorenresidenz am Wetterbach“ entfallenen Grünwettersbacher Festplatz wurde im Jahr 2008 an der Heinz-Barth-Schule ein neuer Multifunktionsplatz geschaffen. Dieser dient den Vereinen aus Grünwettersbach und Palmbach sowie der Schule als Veranstaltungs-, Fest- und Bewegungsfläche.

Zur Verwirklichung der Jugendverkehrsschule darf der bestehende Multifunktionsplatz weder aufgegeben noch in seiner Nutzbarkeit eingeschränkt werden. Er muss auch künftig dauerhaft erhalten bleiben, um insbesondere dem großen kulturellen Engagement des IMV Grünwettersbach Rechnung zu tragen und weitere Veranstaltungen zu ermöglichen.

Es muss sichergestellt werden, dass der Platz auch zukünftig uneingeschränkt für Veranstaltungen, Vereinsaktivitäten und als Bewegungsfläche für schulische Zwecke genutzt werden kann. Veränderungen, die zu Nutzungseinschränkungen, zusätzlichen Auflagen oder erheblichem organisatorischem Mehraufwand für Schule, Vereine und Veranstalter führen, sind zu vermeiden.

Die zwischenzeitlich angedachte „Doppelnutzung“ einer Teilfläche des Jugendverkehrsschulplatzes am vorgeschlagenen Standort stufen wir nach der Besichtigung des Aufbaus des Festzeltes und der dazugehörenden Infrastruktur für das an diesem Wochenende stattfindende Musikfest sehr kritisch ein.

Daher soll eine räumliche Trennung der beiden Nutzungen auf den zwei Ebenen des Außengeländes geprüft werden. Dies hätte den Vorteil, dass beide Nutzungen dauerhaft und ohne gegenseitige Beeinträchtigungen möglich wären. Zudem könnten zusätzliche Kosten, Auflagen, Haftungsrisiken sowie organisatorische Mehrbelastungen für Schule, Vereine und das Ehrenamt vermieden werden.

Die obere Platzfläche halten wir für ausreichend, da uns von der Schulleitung signalisiert wurde, dass auf die in die Jahre gekommenen Schulsportanlagen – die Aschenlaufbahn für den Kurzstreckenlauf sowie die Weitsprunganlage – verzichtet werden kann. Die Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg schreibt vor, dass sich die bauliche Ausgestaltung und Ausstattung von Jugendverkehrsschulplätzen lediglich an den Empfehlungen und Musterplänen orientieren müssen.

Darüber hinaus sehen wir bei einer Verwirklichung der Jugendverkehrsschule auf der oberen Ebene erhebliche Einsparpotenziale bei den Baukosten. Für die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Planung auf der unteren Fläche wären umfangreiche Erdarbeiten erforderlich. Nach unseren Berechnungen müssten auf einer Fläche von rund 2.000 m² bis zu 2,50 Meter Erdreich abgetragen werden. Dies entspricht einem Volumen von etwa 5.000 m³ beziehungsweise rund 300 Lkw-Ladungen.

Aus den genannten Gründen beantragt die CDU/Freie Wähler-Fraktion, den vorgeschlagenen Alternativstandort durch die zuständigen Fachämter und die Polizeibehörde auf seine Umsetzbarkeit prüfen zu lassen. Sollte die Einrichtung des Jugendverkehrsschulplatzes im oberen Außengelände möglich sein, soll der Platz an dieser Stelle errichtet werden.

Sollte der vorgeschlagene Standort nicht umsetzbar sein, sind die Planungsvorschläge erneut dem Ortschaftsrat Wettersbach zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender

Multifunktionsplatz Wettersbach mit Festzelt IMV Grünwettersbach 2026

Oben Schul- und Sportgelände der Heinz-Barth-Grundschule, unten Multifunktionsplatz Wettersbach mit Festzelt IMV Grünwettersbach 2026